"Ich verstehe mich als "Anwalt des Kindes". Mein Ziel ist es, dem Kind eine Stimme zu geben."

Verfahrensbeistandschaften nach § 158 FamFG
Nach meiner Bestellung als Verfahrensbeistand durch das Familiengericht lerne ich zunächst die Kinder in einem geschützen Rahmen kennen. Die Gespräche finden entweder in meinen Praxisräumlichkeiten statt oder (nach Wunsch) als Hausbesuch. In persönlichen Gesprächen erfasse ich ihre Wünsche, Bedürfnisse, Sorgen und Sichtweisen. Gleichzeitig behalte ich stets das Kindeswohl im Blick und verschaffe mir ein umfassendes Bild der familiären Situation.
Zu meiner Arbeit gehören Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen und beteiligten Fachkräften. Dabei ist es mir wichtig, die Perspektiven des Kindes verständlich zu machen und, wenn möglich, an einer tragfähigen lösungsorientierten Vereinbarung mitzuwirken.
Meine Tätigkeit umfasst Verfahren zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen sowie Verfahren betreffend freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1631b BGB. Auch in Beschwerdeverfahren vertrete ich die Interessen des Kindes und wirkte vor dem Oberlandesgericht mit.
Die Tätigkeit als Verfahrensbeistand kann nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eingeleitet werden. Ich verstehe mich als "Anwalt des Kindes" und habe immer die Rechte der Kinder im Blick. Als meine Arbeitsgrundlage dienen die UN-Kindschaft Konventionen (UNICEF Deutschland) sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des FamFG und BGB.


Umgangsanbahnung und Umgangsbegleitung
Auf Anfrage biete ich auch die Begleitung oder Anbahnung von Umgangskontakten an. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil über einen längeren Zeitraum unterbrochen war, oder der Umgang mit Unsicherheiten und Konflikten verbunden ist. Diese begleiteten Umgänge erfordern ein Fein- und Fingerspitzengefühl und eine umfassende Begleitung und Anleitung der Bezugspersonen.
Die Umgangsbegleitung und -anbahnung erfolgt nach individueller Absprache und ist nicht Bestandteil der regulären Verfahrensbeistandschaft.


